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AGB



§ 1. Allgemeines

(1)  Schneider Internet Service (SIS) – Inhaber Stefan Schneider erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden, den Inhalt des bestehenden Vertrages sowie diese AGB zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.


§ 2 Zusammenarbeit


(1)   Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbartenVorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. (2) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nichtdurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Schneider Internet Service (SIS) unverzüglich mitzuteilen.


§ 3 Auftragserteilung


(1) Mein Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.

(2) Mit dem Auftrag zur Erstellung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Der Kunde  ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm
anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Erstellung der vereinbarten Leistung an den Kunden erklärt werden.

§ 4 Leistungen


(1) Schneider Internet Service (SIS) wird für den Kunden Erstellungsleistungen erbringen. Maßgebliche Grundlage hierfür ist das vom Auftraggeber vorgelegte Pflichtenheft. Sollte der Auftraggeber kein Pflichtenheft vorlegen, so gilt das letzte schriftliche Angebot von Schneider Internet Service (SIS) als maßgeblich.

(2) Schneider Internet Service erstellt dem Kunden die Leistung nach seinen Wünschen. Die Erstellung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten des Anbieters. Dabei ist er berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Schneider Internet Service (SIS) wird dem Auftraggeber die Erstellungsleistungen nach vollständiger Vergütungszahlung auf einem geeigneten Speichermedium übergeben und ggf. auf einem vom Kunden zu spezifierenden Internetserver per „File Transfer Protocol“ (FTP) bereitstellen. Die zu erstellende Leistung bleibt bis zur Fertigstellung und erfolgten Zahlung durch den Kunden Eigentum von Schneider Internet Service. Das komplette oder teilweise Kopieren der Präsenz auf einen anderen Server oder ein anderes Speichermedium ist in dieser Zeit nicht gestattet. Schneider Internet Service (SIS) ist berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Auftraggeber herbeigeführt wurde.

(3) Schneider Internet Service (SIS) bietet an, nach Abschluss der Erstellungsleistungen für den Kunden die Pflege dieser Leistungen gegen Entgelt zu übernehmen.

(4) Der Kunde teilt dem Anbieter bei einem einführenden Beratungsgespräch oder schriftlich vor Beginn der Erstellung der vereinbarten Leistung seine Wünsche mit. Anschließend wird vom Anbieter die Durchführbarkeit geprüft und gemeinsam ein Konzept erstellt. Dabei wird insbesondere das Erscheinungsbild und der Umfang der vereinbarten Leistung festgelegt. Webseiten werden für die geläufigsten Browser und Bildschirmauflösungen optimiert. Sollte durch das Erscheinen von neuen Browserversionen / Browserprogrammen eine Anpassung der Webseite nötig sein, so wird diese Leistung gesondert berechnet (es sei denn, der Kunde hat einen Wartungsvertrag).  

(5) Während des Zeitraums der Erstellung der vereinbarten Leistung kann der Kunde Änderungswünsche geltend machen. Diese müssen allerdings im Rahmen des gemeinsam erarbeiteten Konzepts liegen. Andernfalls erklärt sich der Kunde mit einer zusätzlichen Berechnung der zu ändernden Leistungen einverstanden. Wenn eine Änderung außerhalb des Rahmens liegt, wird das dem Kunden vorher mitgeteilt.

(6) Nach Abnahme der Leistung durch den Kunden (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) erfolgt die Schlussrechnung. Nach Zahlungseingang wird die Webseite auf dem Webserver veröffentlicht. Änderungen am Inhalt oder Layout/Design, die nach der Abnahme beauftragt werden, werden nach Aufwand berechnet.

(7) Schneider Internet Service (SIS) behält sich das Recht vor, Aufträge und Wünsche des Kunden nicht zu erfüllen, wenn diese gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.

(8) Technische Beratung oder Änderungen an bestehenden Webseiten per eMail, Telefon, Fax etc. werden nach Aufwand berechnet, sofern kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.

(9) Der Vertrag zur Erstellung der vereinbarten Leistung kommt nach Unterzeichnung des Auftrages bzw. durch Zusendung der Auftragsbestätigung zustande. Wird die Erstellung der Leistung auf Wunsch des Kunden oder durch dessen Verschulden vorzeitig beendet, erfolgt eine Berechnung der bereits erbrachten Leistungen. Es gelten die Preise laut Angebot/Preisliste. Bei sehr anspruchsvollen Seiten kann sich der Seitenpreis anteilig nach dem benötigten Aufwand erhöhen. Dies wird dem Kunden vorher mitgeteilt.  


§ 5  Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt Schneider Internet Service (SIS) bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Schneider Internet Service (SIS) hinsichtlich der von
Schneider Internet Service (SIS)  zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

(2) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Schneider Internet Service (SIS)  im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Schneider Internet Service (SIS umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden
überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Schneider Internet Service (SIS die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

(3) Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.  

§ 6 Leistungsänderungen


(1) Will der Kunde den vertraglich bzw. in einem Pflichtenheft bestimmten Umfang der von Schneider Internet Service (SIS) zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Schneider Internet Service (SIS) äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Schneider Internet Service (SIS) von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. Auch eine schriftliche Äußerung des Änderungswunsches ist hierbei nicht zwingend notwendig.
(2) Schneider Internet Service (SIS) prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Schneider Internet Service (SIS), dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Schneider Internet Service (SIS) dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Schneider Internet Service (SIS) die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann

(3) Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Schneider Internet Service (SIS) dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

(4) Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

(5) Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

(6) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Schneider Internet Service (SIS) wird demKunden die neuen Termine mitteilen.

(7) Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Schneider Internet Service (SIS) berechnet.

(8) Schneider Internet Service (SIS) ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Schneider Internet Service (SIS) für den Kunden zumutbar ist.  

§ 7 Termine


(1) Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Schneider Internet Service (SIS)  nicht zu vertreten und berechtigen Schneider Internet Service, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Schneider Internet Service (SIS) wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.


§  8 Preise


Die von Schneider Internet Service (SIS) genannten Preise verstehen sich netto in EUR. Auf die genannten Preise wird die Umsatzsteuer in der am Rechnungstage gesetzlichen Höhe aufgeschlagen.


§ 9 Vergütung


Die Parteien werden die Vergütung möglichst schriftlich festlegen. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Schneider Internet Service (SIS) getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Schneider Internet Service (SIS) für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.


§  10 Zahlungsbedingungen


(1) Rechnungen von Schneider Internet Service (SIS) sind bei Eingang fällig und ohne Abzug zu zahlen.

(2) Die Entgelte für einmalige Leistungen werden nach Auftragsabwicklung fällig und per Rechnung oder Bankeinzug bezahlt. Andere Zahlungsweisen sind nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung möglich.

(3) Die Entgelte für laufende Leistungen werden je nach Vertragslaufzeit für 3, 6 oder 12 Monate im Voraus fällig und per Rechnung oder Bankeinzug bezahlt. Andere Zahlungsweisen sind nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung möglich.

(4) Schneider Internet Service (SIS) behält sich vor, Entgelte für einmalige Leistungen in Teilbeträgen einzufordern. Dies gilt insbesondere, wenn Projektabläufe durch den Kunden verschuldet unterbrochen werden.


§  11 Zahlungsbedingungen


(1) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist Schneider Internetservice (SIS) berechtigt, Präsentationen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte in voller Höhe zu zahlen. Eine Wiederanschaltung kann vom Kunden erst nach Bezahlung verlangt werden.

(2) Kommt der Kunde bei laufenden Zahlungen mit seiner Zahlungspflicht für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug, ist Schneider Internet Service berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und Kosten wegen Zahlungsverzuges bleibt Schneider Internet Service (SIS) vorbehalten.


§ 12 Gewährleistung


(1) Schneider Internet Service (SIS) leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuerstellung.

(2) Sofern Schneider Internet Service (SIS) die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mängels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (§ 7) statt der Leistung verlangen.

(3) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(4) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

(5) Sofern Schneider Internet Service (SIS) die in einem Mängel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(6) Der Kunde erhält keine Garantien im Rechtssinne durch Schneider Internet Service (SIS). Eine Bezugnahme auf Programmierstandards usw. dient nur der Leistungsbeschreibung und stellt keine Garantie dar.

(7) Rechte des Kunden wegen Mängeln bei der Erstellung der Homepage verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Schneider Internet Service (SIS) grobes Verschulden vorzuwerfen ist.

(8) Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

§  13 Urheberrechte, Haftungsfreistellung, Daten, Linksetzung


(1) Die vom Kunden für die Einarbeitung von auftraggebereigenen Inhalten zu überlassenden Materialien (z. B. Textvorlagen und - Vorgaben, Grafiken, Informationen, persönliche Daten, Bilder, Fotos usw.) sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung Schneider Internet Service (SIS) zur Verfügung zu stellen. Der Kunde sichert für die von ihm zur Erstellung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Materialien zu, dass sämtliche von ihm übergebenen Materialien zutreffend sind, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und dessen Nutzung nicht gegen Urheber -, Marken -,Leistungsschutz -, Persönlichkeits -, Patent -, Wettbewerbs - oder sonstige Rechte verstoßen.

(2) Der Kunde stellt Schneider Internet Service (SIS) von sämtlichen Ansprüchen, auch Dritter, hinsichtlich der überlassenen Materialien, frei.

(3) Das Urheberrecht an den Kreativleistungen von Schneider Internet Service (SIS) ("Copyright"), also an den selbst erstellten Design – und Programmleistungen, Programmmodulen usw. einschließlich des Gesamtwerkes Homepage, bleiben, soweit nicht anders vereinbart, in dessen Eigentum. Der Kunde erhält das unbeschränkte Nutzungsrecht der erstellten Website.

(4) Der Kunde verpflichtet sich unter Anbringung eines Querverweises (Link) auf die Webseite von Schneider Internet Service (SIS) oder im Impressum auf Schneider Internet Service als Programmierer der Website und dessen Erreichbarkeit hinzuweisen.

(5) Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Anbringung eines auf seine Website verweisenden Querverweises auf der Homepage von Schneider Internet Service (SIS) zu Referenzzwecken.


§ 14 Verjährung


Ansprüche von Schneider Internet Service (SIS) auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.


§ 15 Haftungsbeschränkung


(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Schneider Internet Service (SIS) auf den nach der Art des Werkes/Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter von Schneider Internet Service (SIS) oder seiner Erfüllungsgehilfen. (2) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet Schneider Internet Service (SIS) gegenüber Unternehmern nicht.  

§ 16 Rücktritt


Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mängel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Schneider Internet Service (SIS) diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.  

§ 17 Schlußbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde  Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, istausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Schneider Internet Service (SIS). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahekommt.

(4) Nebenabreden bestehen nicht. Alle zur Ausführung des Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind schriftlich niedergelegt.